ℹ️ Hans L. (Name geändert) und seine Familie aus dem Raum Laichingen stehen seit vier Jahren unter enormer Belastung. Ihr Alltag dreht sich vor allem um die Betreuung ihres Sohnes Thomas (Name ebenfalls geändert). Der 24-Jährige leidet seit einer doppelten Corona-Impfung im Jahr 2021 mit dem Biontech-Wirkstoff unter zahlreichen Symptomen, die ihn größtenteils ans Bett fesseln. Sein Lehramtsstudium musste er deshalb im vierten Semester abbrechen.

📌 Bereits in der Jugend seines Sohnes hatte Hans L. eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Nürnberger Versicherung für ihn abgeschlossen. Doch als die Familie nach dem Studienabbruch die Leistungen beantragte, verweigerte die Versicherung die Zahlung – und das seit mittlerweile über drei Jahren. Im vergangenen Jahr zog die Familie daher einen Fachanwalt für Medizinrecht hinzu.

📌 Ein Arzt beschreibt die zweite Impfung einen Monat später als „verheerend“ – die Symptome verschlimmerten sich. Heute kann Thomas sein Bett kaum noch verlassen. Er lebt weiterhin bei seinen Eltern, die ihn rund um die Uhr betreuen. Seine Mutter beschreibt es so: „Die Unbeschwertheit der frühen Zwanziger, die normalerweise für Freiheit stehen, hat er gar nicht erleben können.“ Für die Eltern sei es schwer zu ertragen, ihren Sohn so zu sehen.

📌 Die Familie hat bereits rund 20 Ärztinnen und Ärzte in der gesamten Republik aufgesucht und zahlreiche Behandlungen ausprobiert. Trotzdem blieb sein Leiden bisher ohne Linderung, die Kosten belaufen sich auf einen mittleren fünfstelligen Betrag. Hinzukommen die bürokratischen Sorgen, auch die Klage läuft über die Eltern.

📌 Wie die Versicherung die ärztlichen Berichte prüft und auswählt, erklärt der Sprecher auf Nachfrage nicht direkt. Er schreibt in diesem Kontext: „Die bloße Möglichkeit einer Schädigung durch einen Impfstoff reicht für einen Nachweis nicht aus.“ Laut geltender Rechtssprechung sei ein Impfschaden nach „gesicherten medizinischen Forschungsergebnissen“ zu beurteilen. Tatsächlich lehnte das Gesundheitsamt des Landratsamts Ulm bisher eine offizielle Anerkennung des Impfschadens ab.

📌 Doch das sei für den Fall überhaupt nicht entscheidend, argumentiert der Anwalt der Familie, Alexander Lang von der Kanzlei Steinbock. Da Thomas L. aufgrund seiner Erkrankung eindeutig nicht arbeitsfähig sei, stehe ihm die Berufsunfähigkeitsrente unabhängig von der Ursache zu. Ein amtlicher Nachweis eines Impfschadens, den die Versicherung fordert, sei daher keine Voraussetzung für die Auszahlung der Leistungen. Die erste Verhandlung vor dem Landgericht Ulm ist für den 7. Mai angesetzt.

📌 Da der Fall des Thomas L. besonders tragisch sei, habe sich die Familie bereit erklärt, den Schritt an die Öffentlichkeit zu wagen. Sie wollen anonym bleiben – aus Sorge vor Anfeindungen und Beleidigungen, vor allem im Netz.

 

Quelle: SWP